Waffen aus der Endzeit

  • Für mich sieht das sehr....interessant aus.


    Wobei ich mich eher frage, wie die gesetzliche Lage bei solchen Waffen aussieht. Allein deine drei Schlagwaffen und die Morgensterne, würde ich nicht bei einer Razzia haben wollen ;)

  • Die gesetzliche Lage ?


    Nichst von dem was du hier siehst ist verboten. Als Sammler / Bastler von Waffen kenne ich mich da aus.


    Ganz wichtig hier ist: Führen und Besitzen sind zwei Geschichten, die sich sehr unterscheiden.


    Du kannst solche Hieb und Stichwaffen ab 18 Jahren kaufen/besitzen und auch selbst bauen. Wichtig ist hier: Du darfst solche Sachen NICHT führen !


    Führen = Griffbereit mit sich tragen. Z.B. Das Kampfmesser am Gürtel wird geführt. Hier untenscheiden wir aber noch das verdeckte / offene Führen. Auch mit dem kleinen Waffenschein darf ich meine Gaspistole nicht offen tragen obwohl ich sie führen darf.


    Das Gibt es da noch den Begriff Akkuten Gefährdung und "gefährliche Gegenstände".


    Vorbotene Gegenstände sind da wieder was ganz anderes.


    Falls da noch Bedarf ist kann ich zu dem Thema gern noch Fragen beantworten. Will euch jetzt nur nicht zu sehr zukippen mit Infos.


    Wichtig wäre noch: Du kannst dir mit 18 Jahren Macheten, Schwerter, Streitaxte usw. kaufen und deine Wände damit zukleistern. Das ist NICHT verboten. Damit in den Bus einsteigen ist VERBOTEN !

  • Da hast du wohl recht, nervt schon den kleinen Waffenschein zu beantragenein Onkel will mir seine Gaswaffen schenken, tja nur muss ich dazu den Scheinbekommen und auch den bekommt man nicht einfach so.
    Antrag stellen (kostet) dann abwarten vermutlich schauen ob man straffälliggeworden ist ect. und bei Ablehnung muss man auch dann nochmals zahlen, das Einreichenist schon eine Sache ich kann es nicht bei meinem Revier machen sondern muss es nach Frankfur Oder schicken wohin weiß ich nicht, habe bisher keinenbekommen der mir sagen kann wo das hin muss.


    Echt nervig in Deutschland mit den Ämtern *arghhhhh*

    Es jedem recht zu machen ist eine Kunst die niemand kann............

  • Wenn dein lieber Onkel dir seine Gaswaffen schenken will, brauchst du keinen KWS machen.
    Den KWS brauchst du nur wenn du die Waffe draußen auch führen möchtest.


    Zum Erwerb / Besitz musst du nur Volljährig sein.


    Du kannst die waffen auch abholen. Musst nur Waffen und Ammo getrennt haben und die waffen dürfen NICHT griffbereit sein.


    Im Rucksack eingepackt mitnehmen ist ja so kein Problem.

  • Da hast du wohl recht, nervt schon den kleinen Waffenschein zu beantragenein Onkel will mir seine Gaswaffen schenken, tja nur muss ich dazu den Scheinbekommen und auch den bekommt man nicht einfach so.
    Antrag stellen (kostet) dann abwarten vermutlich schauen ob man straffälliggeworden ist ect. und bei Ablehnung muss man auch dann nochmals zahlen, das Einreichenist schon eine Sache ich kann es nicht bei meinem Revier machen sondern muss es nach Frankfur Oder schicken wohin weiß ich nicht, habe bisher keinenbekommen der mir sagen kann wo das hin muss.


    Echt nervig in Deutschland mit den Ämtern *arghhhhh*

    Der Kleine Waffenschein ermöglicht das Führen von Gas- Schreck- und Signalwaffen, die ein PTB-Prüfzeichen haben. Hieb- und Stichwaffen können nicht mit dem kleinen Waffenschein geführt werden.
    Vorraussetzung für den kleinen Waffenschein sind die Zustimmung vom Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft, örtlicher Polizeidienststelle und Bundeszentralregister benötigt. Dazu muss man geschäftsfähig sein, kein Verfahren wegen Alkohol oder Drogen (MPU, Fühererscheinsperre etc.) haben und muss auch geistig dazu in der Lage sein Waffen und Munition aufzubewahren.
    Also wie gesagt solltest du aber keinen Ärger haben, wenn du die Waffe dreifach gesichert in einen Rucksack packst und dann noch den Rucksack abschließt.



    Für das hier geschilderte Thema ist wohl eher dieser Absatz des WaffG anzuwenden: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html


    __


    @BOB187 Schöne Sachen hast du da gebaut, aber irgendwie sehen die noch viel zu sehr nach "Vorkriegszeit" aus. ^^
    Ein bisschen Rost, ein paar abgeplatzte Stellen, rote Farbspritzer dürften da schon helfen.
    Wenn du nach "Endzeit LARP" googelst dürftest du einiges an Tips zum Bau von Scheinwaffen und Zubehör finden.


  • Hatte ich zwar mal gehört aber beim nachfragen wurde mir gesagt ich bräuchte den kleinen Waffenschein, wie schön das einem was falsches erzählt wurde und das noch von der Polizei, hat wohl nur halb zugehört :cursing:


    Wo wir gerade dabei sind darf man die auf dem eignen Grundstück benutzen oder braucht man dazu den Schein ?


    Und Munition muss dann auch getrennt aufbewahrt werden ohne Schein ?


    Frage mal lieber hier nach da man hier wohl eher mehr Ahnung davon hat.


    Gruß


    Eli

    Es jedem recht zu machen ist eine Kunst die niemand kann............

  • Na vielleicht brauchst den auch wirklich. Ich kann mich nämlich noch dunkel dran erinnern, das vor ein paar Jahren immer durchs Radio durchgegeben wurde, man könne Gas- und Schreckschusswaffen bis zu einem bestimmten Datum letztmalig noch straffrei bei der Polizei abgeben, wenn man keinen kleinen Waffenschein hat (war glaube ich nach den Ereignissen in Winnenden).
    Aber wie gesagt, erinnere mich echt nur noch dunkel dran....


    PS: Mich würde ja interessieren, ob man so just for Fun, eine orginalgetreue Replica eines Atomsprengkopfes besitzen dürfte ( wie der aus True Lies oder ob das auch schon strafbar wäre, weil Terroristen ja so eigentlich mit 'nem Fake-Sprengkopf die Regierung erpressen könnten

  • Also liebe Leute:


    wie schön das einem was falsches erzählt wurde und das noch von der Polizei, hat wohl nur halb zugehört


    Das die liebe Polizei vom Waffenrecht keinen Plan hat ist sehr traurig aber kein Einzelfall. habe da schon ganz andere Gesichten gehört.


    WICHTIG: Die Polizei weiß nicht immer alles !


    auf dem eignen Grundstück benutzen oder braucht man dazu den Schein


    Ist nicht verboten, kann aber Ruhestörung sein.


    Wichtig: Andere Leute dürfen nicht nicht bedroht fühlen.


    Evtl. vorher mit den Nachbarn reden.


    Und Munition muss dann auch getrennt aufbewahrt werden ohne Schein ?


    Sicheres Aufbewahren und Sicherung gegenüber Unbefügten ist NICHT das gleiche.


    Ein Jäger MUSS seine Waffen in einem Tresor aufbewahren. Ein Luftgewehr muss nur vor z.B Kindern weggeschlossen werden.


    Wichtig: Wenn Kinder zu besuch sind und ein Kind sich mit deinem Luftgewehr ein Auge wegballert bist DU verantwortlich.


    Freie Waffen (ab 18) müssen sicher vor Unbefügten gelagert aber NICHT in einem Tresor.



    man könne Gas- und Schreckschusswaffen bis zu einem bestimmten Datum letztmalig noch straffrei bei der Polizei abgeben.


    Dies bezog sich auf scharfe ( also echte ) Waffen.



    Replica eines Atomsprengkopfes


    Solche Deko Waffen können den Tatbestand der Anscheinwaffe erfüllen. Besitzen müsste OK sein aber nicht damit in die U-Bahn.



    Noch weitere Fragen ?

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